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E-Commerce · 3 Min. Lesezeit

Barrierefreiheit im Online-Shop: was seit dem BFSG gilt

Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Online-Shops barrierefrei sein. Was das Gesetz verlangt, wen es betrifft und warum die meisten Anforderungen ohnehin jedem Kunden helfen.

Älterer Mann bedient am Küchentisch ein Tablet mit großer Schrift

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, setzt eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und betrifft unter anderem den elektronischen Geschäftsverkehr, also den Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Verbraucher über eine Website oder App.

Die erste Frage lautet deshalb nicht „wie setze ich das um“, sondern „gilt es für mich“. Eine Website, die nur informiert und keine Bestellung entgegennimmt, fällt nicht darunter. Ein Shop dagegen schon. Für Kleinstunternehmen gibt es bei Dienstleistungen eine Ausnahme, die an Beschäftigtenzahl und Jahresumsatz hängt; sie gilt nicht automatisch für alles und sie ist kein Freibrief. Im Zweifel klärt das eine Anwältin, nicht der Dienstleister.

Was konkret gefordert ist

Das Gesetz nennt Ziele, keine Technik. Die praktische Messlatte sind die Web Content Accessibility Guidelines. Für einen normalen Shop laufen sie auf eine überschaubare Liste hinaus.

  • Bedienbarkeit mit der Tastatur allein: jeder Schritt bis zur Bestellung muss ohne Maus funktionieren, und man muss sehen, wo man gerade steht.
  • Ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund. Hellgrau auf Weiß ist die häufigste Verletzung und betrifft jeden, der im Sonnenlicht auf sein Telefon schaut.
  • Alternativtexte für Produktbilder, die den Artikel beschreiben statt „IMG_2043“.
  • Formularfelder mit echten Beschriftungen, nicht nur mit Platzhaltertext, der beim Tippen verschwindet.
  • Fehlermeldungen, die benennen, was falsch ist und wie man es behebt, und die auch ein Vorleseprogramm erreichen.
  • Struktur über Überschriften, Listen und Bereiche, damit ein Screenreader die Seite durchlaufen kann.
  • Untertitel für Videos, wenn Sie welche einsetzen.

Dazu kommt eine Erklärung zur Barrierefreiheit: Sie beschreiben, wie weit Ihr Shop den Anforderungen entspricht, wo es noch hakt und wie man Sie auf Probleme hinweisen kann.

Warum das kein reines Pflichtthema ist

Fast alle Punkte oben verbessern den Shop für alle. Ein Bestellvorgang, der mit der Tastatur läuft, läuft auch mit schlechter Verbindung und auf einem alten Gerät. Ein Kontrast, der einem Menschen mit Sehschwäche hilft, hilft ebenso dem Kunden im Lieferwagen bei Mittagssonne. Beschriftete Felder senken Abbrüche, weil niemand raten muss, was in ein Feld gehört.

Und maschinenlesbar heißt auch suchmaschinenlesbar: dieselbe Struktur, die ein Screenreader braucht, ist die, aus der Google den Inhalt einer Seite ableitet.

Nachrüsten oder neu bauen

Bei einem Shop, der auf einem gepflegten System läuft, ist Nachrüsten meistens der günstigere Weg. Die Reihenfolge, die sich bewährt hat:

  1. 1Den Weg vom Produkt bis zur Bestellbestätigung einmal komplett mit der Tastatur durchgehen und jede Stelle notieren, an der man hängen bleibt.
  2. 2Denselben Weg mit einem Vorleseprogramm durchgehen. Das dauert eine Stunde und bringt mehr als jedes automatische Prüfwerkzeug.
  3. 3Kontraste im Theme korrigieren, einmal zentral statt Seite für Seite.
  4. 4Bilder und Formulare nacharbeiten, beginnend bei Warenkorb und Kasse.
  5. 5Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen und einen Kontaktweg für Hinweise angeben.

Automatische Prüfwerkzeuge finden einen Teil der Fehler, aber nie alle. Sie melden ein fehlendes Attribut, nicht einen Bestellvorgang, der sich mit der Tastatur nicht abschließen lässt. Der manuelle Durchgang bleibt Pflicht.

Was passiert, wenn man es lässt

Die Marktüberwachung der Länder kann Shops prüfen, Mängel beanstanden und Fristen setzen; im weiteren Verlauf sind Bußgelder möglich. Wahrscheinlicher als eine Behörde ist allerdings ein Hinweis von außen, etwa durch einen Mitbewerber oder einen Verband. Beides lässt sich vermeiden, und der Aufwand dafür ist bei einem gut gebauten Shop kleiner, als die meisten erwarten.

Veröffentlicht am 09. September 2026

Claude Simo, Digitalssolutions, Gummersbach

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